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| Die IMA hat es sich zur Aufgabe gemacht menschliche, medizinische und technische Assistance zu leisten. Unsere Berufung ist es, Menschen die in Schwierigkeiten sind zu helfen. Darum wählt IMA Deutschland ihre Vertragspartner nach drei grundlegenden Kriterien aus: |
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| Der Vertragspartner stimmt folgenden wesentlichen Werten zu: Respekt gegenüber der Person, Ehrlichkeit und die Bereitschaft Hilfe zu leisten. |
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- Er richtet seine Tätigkeit auf den Kunden aus und berücksichtigt dabei individuelle Besonderheiten.
- Er handelt ohne jegliche Form von Diskriminierung und ist ständig bemüht menschliche, materielle und moralische Hilfe zu leisten. |
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| Der Vertragspartner geht auf die Bedürfnisse der Leistungsempfänger ein und achtet stets auf die Qualität seiner Leistungen. |
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- Er verpflichtet sich die Anweisungen der IMA zu befolgen.
- Er führt seine Einsätze ordnungsgemäß und sachkundig aus.
- Er erklärt dem Leistungsempfänger auf verständliche Art und Weise das Vorgehen während seines Einsatzes.
- Er meistert souverän und kulant jede Herausforderung. |
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IMA Deutschland organisiert für ihre Leistungsempfänger weltweit und rund um die Uhr Hilfeleistungen.
Dazu greift IMA Deutschland auf ein Netz aus kompetenten und serviceorientierten Vertragspartnern zurück.
Der IMA-Vertragspartner verpflichtet sich, zur Durchführung seiner Aufträge unter Einhaltung alle notwendigen Mittel bereit zu halten. Er hält seine Ausrüstung stets auf dem neuesten Stand der Technik und ist offen für die Nutzung innovativer Technologien.
Kriterien für die Aufnahme in das Service-Provider-Netz der IMA Deutschland sind u.a.:
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- Gewerbeanmeldung für die Durchführung von Bergungs- und Abschlepptätigkeiten
nach § 14 Gewerbeordnung
- ausreichender Versicherungsschutz in Form einer Hakenlastversicherung (Richtwert VBA: 500.000 Euro, min. 250.000 Euro) und einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden an fremden Fahrzeugen auf eigenem Grundstück abdeckt (erweiterte Betriebshaftpflicht)
- ständige Einsatzbereitschaft 24h/24h an 365 Tagen/Jahr
- mindestens 1 Jahr Praxis im Bereich Pannenhilfe und Abschleppen
- mindestens 1 Abschleppfahrzeug und möglichst ein Pannenhilfsfahrzeug,
welche dem heutigen Stand der Technik entsprechen
- umzäunte, verschlossene und den gültigen Umweltschutzvorschriften entsprechende Verwahrfläche sowie eine Halle zur Sicherstellung von Fahrzeugen
- ansprechendes, sauberes und präsentables optisches Erscheinungsbild des Betriebes sowie der Einsatzfahrzeuge
- professionelle, freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter für Pannenhilfe und Abschleppen
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